Eingeschränktes und absolutes Halteverbot
Kennzeichnung von eingeschränktem und absolutem Halteverbot
Die Begriffe eingeschränktes und absolutes Halteverbot werden im normalen Sprachgebrauch auch gerne als Halteverbot und Parkverbot bezeichnet. Das eingeschränkte Halteverbot wird durch einen diagonalen Strich gekennzeichnet, beim absoluten hingegen kreuzen sich zwei diagonale Striche. Zusätzlich gibt es stellenweise Pfeile auf den Schildern, um das Verbot in eine bestimmte Richtung zu symbolisieren.
Wo liegt der Unterschied?
Der Unterschied zwischen den Halteverboten ist relativ simpel. Das eingeschränkte Verbot verbietet lediglich das Parken. Man darf jedoch kurz anhalten, um beispielsweise das Fahrzeug zu be- oder entladen. Beim absolutem Verbot wird sogar ein kurzes Anhalten vollends verboten. Notfallsituationen bilden natürlich trotzdem eine Ausnahme.
Wann wird das Halten zum Parken?
Grundsätzlich gilt jede bewusst vorgenommene Fahrtunterbrechung als Halten. Jedoch gilt dies nicht, wenn die Unterbrechung durch den Verkehr bedingt ist oder auf Anordnung geschieht. Wenn man das Fahrzeug abstellt und länger als 3 Minuten hält, gilt dies als Parken.
Meistens sind Halteverbote bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gültig. Hier müssen auch die weißen Pfeile beachtet werden, die über die Richtung des Halteverbots Auskunft geben. Sollten Sie jedoch Unterstützung bei der Rohrreinigung Berlin benötigen, steht Ihnen „Rohrreinigung Berlin“ als zuverlässiger Partner zur Seite. Der Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung nennt grundsätzliche Regeln und Verbote, die durch Straßenschilder gekennzeichnet werden. An unübersichtlichen Straßenstellen, innerhalb von Kurven, auf Ein- und Ausfädelungsstreifen, an Bahnübergängen und vor Feuerwehrzufahrten darf grundsätzlich nicht gehalten werden.
Parken verbietet sich in der Fünf-Meter-Zone vor oder hinter Kreuzungen, bei Gefährdung gekennzeichneter Parkflächen, auf Grundstücksein- und -Ausfahrten, auf Schachtdeckeln und ähnlichen Verschlüssen und vor Bordsteinabsenkung. Wenn Park- und Halteverbote missachtet werden, können hohe Bußgelder die entsprechende Folge sein.