Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für die Beauftragung von Dienstleistungen durch Kunden („Kunden “) der Firma Aufräumhelden, MRT Management GmbH, Gaußstraße 9, 10589 Berlin
(„nachfolgend „Aufräumhelden“).
- Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB sind Bestandteil eines jeden bestehenden oder künftigen mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
1.1 Aufräumhelden erbringt seine Dienstleistungen für den Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Aufräumhelden ist im Übrigen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen auf Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen zu übertragen.
1.2 Die Gültigkeit dieser AGB erstreckt sich auf sämtliche von Aufräumhelden angebotenen Dienstleistungen. Der Kunde erkennt mit der spätestens mit der Inanspruchnahme der Leistungen von Aufräumhelden diese AGB als für Ihn verbindlich an.
1.3 Etwaigen diesen AGB entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
- Angebote, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
2.1 Nach erfolgter Kontaktaufnahme durch den Kunden unterbreitet Aufräumhelden entweder a) nach von kundenseitig übersandten Informationen (Fotos, Videos etc.) oder b) nach Besichtigung durch Aufräumhelden am Einsatzort, dem Kunden ein Angebot über die von Kunden gewünschten Dienstleistungen. Derartige Angebote werden dem Kunden per E-Mail, Fax oder WhatsApp („Blitzangebot“) unterbreitet. Sämtliche Angebote von Aufräumhelden sind freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen Aufräumhelden und Kunden kommt zustande, sofern der Kunde Aufräumhelden sein Einverständnis mit dem von Aufräumhelden unterbreiten Angebot mündlich oder in Textform mitteilt und Aufräumhelden die Annahme in Schrift- oder Textform bestätigt. Dessen ungeachtet gilt spätestens mit Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch Aufräumhelden der Vertrag als zwischen den Parteien wirksam zustande gekommen.
2.3 Vor oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Aufwendungen von Aufräumhelden, sowie nachträgliche Erweiterungen des Kundenauftrages unterliegen einer zusätzlichen Vergütung nach den hierfür üblichen Preisen.
2.4 Aufräumhelden bietet insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Wohnungsauflösungen- und Wohnungsentrümplung an. Weitere Dienstleistungen (z.B. Maler- und Reparaturarbeiten) können vom Kunden bei Bedarf zusätzlich beauftragt werden. Aufräumhelden ist, sofern nicht explizit zwischen den Parteien abweichend vereinbart, nicht zur Ausführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
- Preise, Zahlungsbedingungen, Stornierung
3.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich sämtliche Preise aus dem von Aufräumhelden unterbreiteten Angebot.
3.2 Preise für Beräumungsangebote von Aufräumhelden werden bei kleineren Aufträgen nach unserer Preisliste bestimmt. Bei größeren Beräumungsvolumen oder kompletten Wohnungsauflösungen erstellen wir Ihnen ein individuelles Festpreisangebot unter Berücksichtigung von Lage, Art und Volumen der zu beräumenden Gegenstände bzw. Objekte.
3.3 Preise für nicht vorhersehbare Aufwendungen oder nachträgliche Erweiterungen richten sich nach der aktuellen Preisliste von Aufräumhelden. Im Zweifelsfall gilt eine übliche Vergütung nach Zeit als vereinbart (§ 612 BGB). Dessen ungeachtet können die Parteien Pauschalpreise vereinbaren.
3.4 Sämtliche Preise sind rein netto ohne die gesetzliche MwSt.
3.5 Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu Zahlung fällig.
3.6 Rechnungen für private Kunden sind sofort nach Beendigung der Dienstleistung in bar zu bezahlen. Aufräumhelden ist berechtigt, privaten Kunden einen anteiligen Vorschuss auf den im Angebot benannten Preis bei Angebotsannahme in Rechnung zu stellen. Derartige Vorschussrechnungen sind binnen drei Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3.7 Die Parteien können vereinbaren, dass vom Kunden freigegebene verwertbare Gegenstände, ganz oder teilweise, als Leistung in Erfüllung statt von Aufräumhelden angenommen werden können. Mit der Annahme geht das Eigentum an diesen Gegenständen auf Aufräumhelden über. Eine spätere Rückgabe an den Kunden ist ausgeschlossen.
3.8 Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Abtretungen von Forderungen gegen Aufräumhelden sind nur mit dessen Zustimmung möglich.
3.9 Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug, so ist Aufräumhelden berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen zu berechnen und seine vertraglich geschuldete Leistung bis zur vollständigen Erfüllung seiner eigenen Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten.
3.10 Im Falle der Stornierung eines Dienstleistungsauftrages durch den Kunden verpflichtet sich dieser, an Aufräumhelden folgende Stornokosten zu bezahlen:
a) bis 7 Tage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 30% der vereinbarten Vergütung;
b) bis 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 50% der vereinbarten Vergütung;
c) weniger als 24 h vor dem vereinbarten Ausführungstermin: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Aufräumhelden ist verpflichtet, sich diejenige Vergütung anrechnen zu lassen, welche Aufräumhelden durch eine zum stornierten Termin tatsächlich gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistung erhalten hat.
3.11 Die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass durch seine Stornierung Aufräumhelden kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die pauschal angesetzten Stornokosten entstanden ist.
- Termine und Fristen
4.1 Termine und Leistungsfristen gelten nur dann als zwischen den Parteien verbindlich vereinbart, sofern diese durch Aufräumhelden in Schrift- oder Textform und ohne Vorbehalt bestätigt wurden.
4.2 Aufräumhelden ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunden würde hierdurch unangemessen benachteiligt.
4.3 Fristen verlängern sich entsprechend der zeitlichen Verzögerung, die der Kunde zu vertreten hat. Fristen verlängern sich auch in Folge von höherer Gewalt oder wegen solchen Ereignissen, die Aufräumhelden die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, um die Dauer einer solchen Behinderung. Aufräumhelden ist berechtigt, im Falle der vorstehenden Behinderung alternativ vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen einer Fristverlängerung gem. Ziffer 4.3 ist ausgeschlossen.
- Abnahme von Leistungen
5.1 Die von der Aufräumhelden erbrachten Leistungen gelten – soweit nicht lediglich das Bemühen um einen Erfolg geschuldet ist – als auftragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach der Leistungserbringung (dies gilt gleichermaßen bei einmaligen sowie bei wiederkehrenden Leistungen) schriftlich begründete Einwendungen erhebt, wobei Art, Umfang, Zeit und Ort der geltend gemachten Einwendungen genau beschrieben werden müssen.
5.2 Der Kunde kann die Abnahme der Leistung durch Aufräumhelden nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigern.
6. Halteverbotsschilder
6.1 Die Bestellung von Halteverbotszone muss über das Online Buchungsformular auf dieser Webseite von Aufräumhelden erfolgen. Buchungen über andere Kommunikation wie zum Beispiel Telefax, Telefon, E-Mail gelten als nicht gewünscht und können eine Beantragung nicht gewährleistet werden.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in dem Online-Bestellformular abgefragten Daten, wahrheitsgemäß und vollständig, anzugeben. Insbesondere den Grund für die Beantragung der Halteverbotszone.
6.3 Mit Abschicken des ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Kunde einen rechts- verbindlichen Auftrag zur Aufstellung der Halteverbotsschilder ab (Angebotsabgabe). Durch die Auftragsbestätigung von Aufräumhelden, kommt der Vertrag zustande (Angebotsannahme). Die Auftragsbestätigung erfolgt immer schriftlich, per Post, Fax oder Mail. Ebenso hat die Beauftragung immer schriftlich stattzufinden. Die Ausführung der kompletten Leistung, ist zwingend abhängig von der Genehmigung der zuständigen Behörde. Auf die Erteilung der Genehmigung hat Aufräumhelden keinen Einfluss. In der Regel erteilt die zuständige Behörde die Genehmigung (gemäß der gültigen Ordnungsvorschriften). Sollte die Genehmigung widererwarten von der Behörde nicht erteilt werden, kann Aufräumhelden den Auftrag auch nicht ausführen.
6.4 Die Bestellung der Halteverbotszone muss mindestens so viele Arbeitstage (Mo-Fr.) vor dem Tag der Gültigkeit des Halteverbots bei Aufräumhelden eingehen, wie beim jeweiligen Ort angezeigt. Aufgrund der behördlichen Fristen benötigen wir soviel Vorlaufzeit, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Falls bei Ihnen eine kürzere Vorlaufzeit besteht, kontaktieren Sie uns bitte, wir werden versuchen, Ihren Auftrag vorzuziehen und die Ausführung möglich zu machen. Wenn Aufräumhelden auf Ihrer Internetpräsenz, bei bestimmten Städten oder Orten/Ortschaften, kürzere Fristen als die hier aufgeführten 7-10 Tagen angibt, so sind diese Fristen auch ausreichend.
6.5 Sollten für bestimmte PLZ-Gebiete zwischenzeitlich keine Halteverbotszonen lieferbar sein, teilt Aufräumhelden dem Kunden dies unverzüglich mit, und wird gleichzeitig von der Leistungspflicht befreit. Die geleistete Zahlung des Kunden wird selbstverständlich umgehend rückerstattet.
6.6 Ist eine behördliche Neubeantragung und/oder Umstellung der beauftragten Halteverbotszone erforderlich, weil z.B. bei der Auftragserteilung durch den Kunden fehlerhafte oder ungenaue Angaben zum Ort der Aufstellung erfolgten,so hat der Kunde den Mehraufwand zu tragen.
6.7 Wir akzeptieren nur Vorkasse wie zum Beispiel: Paypal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Schecks, Barzahlungen, oder andere Zahlungen sind nicht vorgesehen und nicht erwünscht. Die Preise für die von Ihnen ausgewählten Dienstleistungen, Zuschläge oder Sonstiges, sind Komplettpreise. Im Preis sind die komplette Aufstellung und Genehmigung enthalten. Sollte sich im Nachhinein ergeben, dass weitere Kosten entstanden sind, z.B. dann, wenn aufgrund der Beschaffenheit der Strasse, eine zusätzliche Beschilderung durch die zuständige Behörde angeordnet wird, wird Aufräumhelden diese dem Kunden mitteilen und in Rechnung stellen. Die Rechnungssumme ist mit Zugang der Rechnung, sofort fällig.
6.8 Aufräumhelden übernimmt grundsätzlich keine Haftung, bei Diebstahl, Vandalismus, Schäden, unerlaubtes Verstellen der Halteverbotszone. Ebenso nicht für Schäden und Folgeschäden durch unerlaubtes, nicht vereinbartes Handeln und auch nicht durch höhere Gewalt. Im Falle eines Schadens oder unerlaubter, nicht vereinbarter Handlung durch Dritte, hat der Kunde, die Aufräumhelden sofort zu informieren. Ebenso übernimmt Aufräumhelden keine Haftung, wenn der Auftraggeber eigenmächtig (ohne schriftliche Abstimmung mit Aufräumhelden) die Halteverbotszone verändert oder umstellt, und sie somit ungültig wird oder gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde als Auftraggeber, stellt Aufräumhelden von allen Ansprüchen Dritter aus Abschleppvorgängen und/oder sonstigen Beeinträchtigungen und Schäden frei. Die Gebühren von Aufräumhelden sind in jedem Fall zu entrichten.
6.9 Eine beantragte behördliche Genehmigung kann von Aufräumhelden nicht garantiert werden, denn hierüber entscheidet letztlich die zuständige Behörde. Die für die Beantragung von Aufräumhelden erbrachten Leistungen (u.a. die. Ortsbesichtigung, Gebühren, Aufwandsgebühren für Genehmigungsbeantragungen etc.), sind vom Kunden zu erstatten, auch wenn eine Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt wird, und es somit evtl. nicht zur Aufstellung kommt.
6.10 Jegliche Folgekosten die evtl. entstehen könnten u.a. durch behördliche Anordnungen, fehlerhafte Aufstellungen und sonstige höhere Gewalt, werden nicht von Aufräumhelden übernommen.
6.11 Ausschluss des Widerrufsrechtes und Folgen einer Stornierung: Es besteht kein Widerrufsrecht. Es handelt sich nicht um einen Vertrag zur Lieferung von Waren, sondern zur Erbringung von Leistungen, die kundenspezifisch erbracht werden und somit eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert und hat Aufräumhelden bereits Leistungen vorgenommen, so ist der Auftraggeber zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet.
7.Haftung
7.1 Der Kunde ist alleine verantwortlich, nicht dem Beräumungsauftrag unterfallende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Eine Haftung von Aufräumhelden für den Verlust oder die Beschädigung von in der aufzulösenden Wohnung o.ä. befindlichen Wertgegenständen (z.B. Schmuck, Geld) oder Dokumenten (z.B. Ausweisunterlagen, Testamente) oder gemäß Satz 1 nicht gekennzeichneten Gegenständen wird nicht übernommen. Der Kunde ist verpflichtet, vor Erbringung jedweder Entsorgungsleistungen von Aufräumhelden die zu entsorgenden Gegenstände auf den Verbleib von Wertgegenständen oder Dokumenten sorgfältig zu überprüfen.
7.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet Aufräumhelden unbeschränkt. Weitergehend haftet Aufräumhelden nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht).
7.3 Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von Aufräumhelden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
7.4 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt.
7.5 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Aufräumhelden.
8.Datenschutz
Aufräumhelden erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des TMG und des BDSG. Es gilt die Datenschutzerklärung von Aufräumhelden, welche unter https://www.aufraeumhelden-berlin.de/datenschutz/ aufgerufen werden kann.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit/Gültigkeit der Schriftform; dies gilt gleichermaßen auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen der nach Maßgabe dieser AGB abgeschlossenen Verträge unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzung der von den Parteien beabsichtigten Bestimmungen am nächsten kommen.
9.3 Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
9.4 Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Aufräumhelden Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
9.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, welche hier aufrufbar ist. Aufräumhelden ist weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.