Der Tod eines Angehörigen ist für die Erben eine starke emotionale Belastung. Zugleich müssen sie sich in kurzer Zeit um viele Aufgaben kümmern. Die Wohnungsauflösung gehört zu den wichtigsten Aufgaben, weil ansonsten weitere Kosten wie die Miete anfallen. Professionelle Dienstleister für Entrümpelung unterstützen.
Kurz nach dem Todesfall: Kündigungen formulieren
Beim Tod eines Elternteils oder eines anderen Angehörigen müssen sich Hinterbliebene trotz Trauer bürokratischen Angelegenheiten widmen. Sobald sie über einen Erbschein verfügen, sollten sie sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Wohnung kündigen. So meiden die Erben unnötige Mehrkosten. Oberste Priorität genießt die Kündigung der Wohnung. Bei gewöhnlichen Mietverträgen dauert die Kündigungsfrist drei Monate. Viele Vermieter zeigen sich im Todesfall kulant und verkürzen diese Kürzungsfrist. Besonders gute Chancen auf eine verkürzte Mietdauer bestehen in beliebten Städten wie Berlin und Potsdam, wo Eigentümer schnell neue Mieter finden. Wichtig: Hinterbliebene müssen sich sicher sein, dass sie bis zur vereinbarten Wohnungsübergabe sämtliche Arbeiten wie die Entrümpelung und Schönheitsreparaturen erledigen können! Darüber hinaus sollten Angehörige unter anderem folgende Verträge kündigen:
– Stromvertrag
– Tarif für Telefon und Internet
– Kabelanschluss
– Hausratversicherung
Wertvolle Gegenstände aufteilen oder verwerten
Im Eigentum der meisten Verstorbenen befinden sich diverse Wertgegenstände. Alle diese Gegenstände gehören der Erbengemeinschaft, entsprechend müssen die Erben die Aufteilung vereinbaren. Alternativ können sie sich für einen Verkauf entscheiden und den Gesamterlös dem Erbvermögen hinzufügen. Als Aufkäufer kommen unter anderem Antiquariate, Juweliere und Kfz-Händler infrage. Typische Beispiele für wertvollen Besitz sind Schmuck, Möbel, Technik wie Computer und ein Auto.
Die Entrümpelung organisieren: Hilfe durch Experten entlastet
Für alle andere Gegenstände mit geringem oder keinem materiellen Wert empfehlen sich die konsequente Entrümpelung und Entsorgung. Theoretisch können Angehörige diese Arbeit selbst durchführen, doch der Aufwand ist immens. Vielen Hinterbliebenen fehlt die Zeit. Auch emotional sehen sich Erben häufig nicht dazu in der Lage und wollen diese traurige Aufgabe an Dritte abgeben. Das stellt kein Problem dar, zuverlässige Dienstleister wie Aufräumhelden helfen umfassend! So bietet die Firma Aufräumhelden im ersten Schritt eine gemeinsame Besichtigung an. Die Experten begutachten die jeweilige Wohnung und identifizieren den Aufwand für eine Entrümpelung. Anschließend unterbreiten sie den Angehörigen ein detailliertes und individuelles Angebot. Der Festpreis garantiert finanzielle Planbarkeit. Ein weiterer Vorteil von Aufräumhelden besteht darin, dass der Dienstleister viele Leistungen aus einer Hand anbietet. Konkret übernimmt er bei Bedarf folgende Herausforderungen:
– Einrichtung eines Halteverbots
– Ausräumen der kompletten Wohnung
– fach- und umweltgerechte Entsorgung
– erforderliche Malerarbeiten und Schönheitsreparaturen
Der letzte Punkt ist von unschätzbarem Wert: Hinterbliebene müssen keine zusätzlichen Handwerker beauftragen, die Mitarbeiter von Aufräumhelden erledigen die gesetzlich vorgeschriebenen und im Mietvertrag vereinbarten Malerarbeiten und Schönheitsreparaturen. Das erleichtert den gesamten Prozess der Wohnungsaufgabe.
Kosten und Erlöse bei der Wohnungsauflösung
Bei Erbengemeinschaften gilt grundsätzlich: Sämtliche Kosten und Einnahmen werden je nach konkretem Erbanteil gerecht geteilt. In der Regel kümmert sich einer der Erben um die Finanzen und verbucht alle Ausgaben und Einkünfte, nach einigen Wochen oder wenigen Monaten nimmt er die Gesamtabrechnung vor. Im Rahmen der Haushaltsauflösung gibt es diese Kostenpunkte:
– Mietzahlungen
– Kosten für andere Verträge bis zur Kündigung
– mögliche Nachzahlungen bei Nebenkosten
– Rechnung für die Entrümpelungsfirma
Dem stehen Einnahmen gegenüber:
– Erlöse aus Verkauf von Wertgegenständen
– eventuell Rückzahlung bei Nebenkosten
– Kaution
Ziel ist es, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Das sollten Erben von allem dann beherzigen, wenn Verstorbene kaum oder kein Geld hinterlassen haben. Einsparpotenzial realisieren Hinterbliebene mit frühzeitigen Kündigungen und einem günstigen Dienstleister für Entrümpelungen und Entsorgungen!